Lockerung der Besuchsbeschränkungen

Ab dem 18. Mai sind in den ALB FILS KLINIKEN eingeschränkt wieder Patientenbesuche möglich

Die schon früh während der Corona-Pandemie eingeführten Beschränkungen beim Besuch von Patienten in Krankenhäusern werden gelockert. Darauf haben sich in der vergangenen Woche die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung geeinigt. Am 18. Mai 2020 sollen die Lockerungen in Kraft treten.

„Wir begrüßen die ersten vorsichtigen Lockerungen der Besuchsregeln, da der fehlende soziale Kontakt zu Angehörigen und Freunden für viele Patienten sehr belastend ist, vor allem wenn er wie jetzt in der Corona-Krise lange Zeit andauert“, sagt Dr. Ingo Hüttner. Für den Medizinischen Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN ist allerdings klar, dass diese Lockerungen nur in langsamen und wohl überlegten Schritten erfolgen können: „Wir haben gelernt, wie hoch ansteckend das Corona-Virus ist. Die strikten Besuchsregeln wurden zum Schutz unserer schwer kranken Patienten und Mitarbeiter vor dem COVID-Virus eingeführt, und dieser Schutz muss natürlich weiterhin gewährleistet sein.“ Die ALB FILS KLINIKEN haben deshalb für die Klinik am Eichert in Göppingen sowie die Helfenstein Klinik in Geislingen detailliert ausgearbeitet, wie sich die Öffnung für Besucher damit vereinbaren lässt. Dabei ist vor allem wichtig, größere Menschengruppen zu vermeiden, in denen sich die weiterhin bestehende Abstandsregel nicht einhalten ließe. Konkret gilt somit ab dem kommenden Montag:

  • Die Zahl der Besucher ist entsprechend der Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf eine Person pro Patient und Tag begrenzt. Angehörige sollten sich daher unbedingt im Vorfeld absprechen, wer die Besuchszeit nutzt.
  • Die Besuchsdauer ist auf maximal zwei Stunden innerhalb der Besuchszeit von 14:30 bis 20:00 Uhr begrenzt.
  • Sprechstundenpatienten sowie Notfallpatienten können, unabhängig von der Tageszeit, ebenfalls von einer Person begleitet werden.
  • Weiterhin ist kein Besuch möglich bei COVID-positiven Patienten sowie bei Verdachtsfällen.
  • Kinder und Jugendliche in der Kinderklinik können nur von ihren Eltern besucht werden. Besuche von Geschwisterkindern, Freunden oder anderen Verwandten sind weiterhin nicht möglich.
  • Jeder Besucher muss vor Betreten des Krankenhauses eine Checkliste ausfüllen, mit Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand. Diese Checkliste ist im Lotsenzelt der Klinik am Eichert in Göppingen bzw. am Lotsenpunkt der Helfenstein Klinik in Geislingen erhältlich; sie kann auch vorab auf der Homepage der ALB FILS KLINIKEN heruntergeladen werden (auf der Seite www.alb-fils-kliniken.de/besuch); eine bereits ausgefüllt mitgebrachte Checkliste erleichtert den Besuchern das Verfahren.
  • Im Lotsenzelt/am Lotsenpunkt wird bei jedem Besucher Fieber gemessen; sollten erhöhte Temperatur gemessen werden oder sonstige COVID-Symptome auffallen, wird der Besucher zur Abklärung ins Triagezelt weitergeleitet.
  • Die bekannten Schutzmaßnahmen wie Tragen einer Mund-Nasen-Maske, Einhalten des Mindestabstands und die üblichen Hygieneregeln (v.a. Händedesinfektion) gelten im Krankenhaus während des gesamten Besuches.

„Es ist uns klar, dass diese Maßnahmen für die Besucher aufwändig erscheinen“, sagt Dr. Hüttner, „wir bitten aber um Verständnis, denn nur mit einem solchen Sicherheitspaket ist es uns möglich, unserer Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und Patienten nachzukommen.“ Wirksamkeit und Ablauf der neuen Regelungen werden in den ersten Tagen genau überprüft und bei Bedarf angepasst.