Gutartige Erkrankungen

Mit Hilfe der modernen Strahlentherapie lassen sich nicht nur bösartige Krebserkrankungen behandeln. Die Strahlentherapie ist auch bei gutartigen Erkrankungen oft sinnvoll. Hier bietet die strahlentherapeutische Behandlung Vorteile gegenüber anderen Verfahren der sogenannten Röntgenreizbestrahlung. Der Therapieerfolg ist jedoch, unter anderem, abhängig von der bisherigen Dauer der Erkrankung.

Die Bestrahlung gutartiger Erkrankungen ist häufig eine echte Alternative oder auch Ergänzung zu anderen, oft langwierigen medikamentösen oder physiotherapeutischen Behandlungen, wenn diese nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Die Strahlentherapie löst dabei antientzündliche Reaktionen aus, so dass beispielsweise Gelenkschmerzen gelindert oder vollständig beseitigt werden. Denn bei Gelenk- oder Weichteilerkrankungen sind Entzündungen meist mitursächlich für die Schmerzen. Die betroffene Körperregion wird mit einer deutlich niedrigeren Strahlendosis als bei einer Tumorbehandlung bestrahlt, wodurch Nebenwirkungen äußerst selten auftreten. Die Behandlung wird im Normalfall gut vertragen und ist für den Patienten schmerzfrei.

Ob eine Bestrahlung im Einzelfall sinnvoll ist, wird zunächst in einem ausführlichen ärztlichen Gespräch geklärt. Auch wenn mit kleinen Einzeldosen bestrahlt wird, müssen Nutzen und Risiko sorgfältig abgewogen werden.

Die Behandlung wird nach sorgfältiger Bestrahlungsplanung am modernen Bestrahlungsgerät ambulant über einen Zeitraum von zwei  Wochen durchgeführt.

Der volle Behandlungseffekt lässt sich frühestens am Ende der Therapie beurteilen, häufig aber erst nach acht bis zwölf Wochen. Bei noch bestehenden Restbeschwerden kann nach etwa drei Monaten eine solche Behandlungsserie wiederholt werden.