Vorgehen bei auffälligen Befunden

Sollte im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung und/oder einer invasiven pränataldiagnostischen Untersuchung ein auffälliger Befund diagnostiziert worden sein, haben Sie ein Anrecht auf eine Zweitmeinung, sowie weiterführende Beratungen von Kollegen unterschiedlicher Fachdisziplinen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, wer ggf. in einer solchen Situation die richtigen Ansprechpartner für Sie sind. Ebenso begleiten wir Sie bei der Kontaktaufnahme zu anderen Spezialisten, sollte die Entbindung in einer anderen Klinik notwendig werden.