Anerkennung ausländischer Abschlüsse zum Erhalt der Berufszulassung in Deutschland

Der Pflegeberuf darf in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Berufszulassung bzw. bei ausländischen Bürgern nicht ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation ausgeübt werden.

Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und möchten Ihre Qualifikation nun bei uns in den ALB FILS KLINIKEN einbringen? Wir unterstützen Sie dabei.

Bei Unionsbürgern (EU-Ausländer) ist bereits die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorgesehen. Sie benötigen lediglich noch einen Fachsprachennachweis (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, Fachsprache auf C1-Niveau).

Ausländische Pflegende aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der Europäischen Union, können ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit den Anforderungen an den Pflegeberuf in Deutschland vergleichen lassen. Für eine solche Gleichwertigkeitsprüfung werden Ihre Zeugnisse und Dokumente, die unter anderem über Inhalt und Dauer Ihrer Qualifikation informieren. Ebenso ist eine einschlägige Berufserfahrung wichtig. Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem deutschen Abschluss, wird die Berufszulassung erteilt. Ist dies nicht der Fall, können Sie im Rahmen einer Prüfung nachweisen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse besitzen, den Pflegeberuf in Deutschland ausüben zu können. Zudem müssen Sie über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation verfügen (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, Fachsprache auf C1-Niveau).

Für das Anerkennungsverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

Weitere Informationen zum Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung für Pflegekräfte mit ausländischem Berufsabschluss erhalten Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

  • Isabel Hammann

    Isabel Tonn

    Geschäftsbereich Personal
    Bewerbermanagement

    Telefon 07161 64-2732
    isabel.tonn@af-k.de