Maskenpflicht wird aufgehoben

Ab dem 1. Februar 2024 besteht in den ALB FILS KLINIKEN keine Maskenpflicht mehr auf Station.

Die ALB FILS KLINIKEN hatten sich Anfang November 2023 für ein frühzeitiges Reagieren auf einen Anstieg von Infektionserkrankungen der Atemwege entschieden und die Maskenpflicht in den Stationsbereichen wieder eingeführt. So konnte der reguläre Betrieb in den vergangenen Wochen aufrechterhalten und die in Wellen auftretenden hohen Krankenstände in der Belegschaft – betroffen waren primär die ärztlichen und pflegerischen Dienste der Normalstationen, der Intensivstationen sowie der Funktionsbereiche – abgefedert werden.

Aufgrund der aktuell stabil niedrigeren Anzahl der an Influenza oder Covid-19 erkrankten Patienten, auf dem für die Jahreszeit üblichen Niveau, kann die Maskenpflicht für Mitarbeitende, Patienten und Besucher ab 1. Februar 2024 wieder aufgehoben werden. Zuletzt wurden nur noch wenige Corona-Patienten betreut.

Als Vorsichtsmaßnahme und zum präventiven Schutz bleibt es aber den Mitarbeitenden, den Patienten und Besuchern selbst überlassen, freiwillig und zum Schutz für sich selbst und andere eine Maske zu tragen. Die Klinikleitung und die Mitarbeitenden hoffen, dass eine erneute Einführung der Maskenpflicht in dieser Wintersaison nicht noch einmal erforderlich sein wird, das Infektionsgeschehen wird dahingehend in stetigem Prozess weiter beobachtet.