Anerkennung ausländischer Abschlüsse zum Erhalt der Approbation in Deutschland

Der Arztberuf darf in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Approbation bzw. bei ausländischen Bürgern nicht ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation ausgeübt werden.

Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und möchten Ihre Qualifikation nun bei uns in den ALB FILS KLINIKEN einbringen? Wir unterstützen Sie dabei.

Bei Unionsbürgern (EU-Ausländer) sieht die Bundesärzteordnung bereits die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse vor. Sie benötigen lediglich noch einen Fachsprachennachweis (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, medizinische Fachsprache auf C1-Niveau).

Ausländische Ärzte aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der Europäischen Union, können ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit den Anforderungen an den Arztberuf in Deutschland vergleichen lassen. Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem deutschen Abschluss, wird die Approbation erteilt. Ist dies nicht der Fall, können Sie im Rahmen einer Prüfung nachweisen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse besitzen, den Arztberuf in Deutschland ausüben zu können. Zudem müssen Sie über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation verfügen (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, medizinische Fachsprache auf C1-Niveau).

Für das Anerkennungsverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.


Ihre Ansprechpartnerin

  • Isabel Hammann

    Isabel Tonn

    Geschäftsbereich Personal
    Bewerbermanagement

    Telefon 07161 64-2732
    isabel.tonn@af-k.de